Förderung der Denkmalsanierung
Die Förderung der Denkmalsanierung ist ein wichtiges Instrument, um historisch wertvolle Gebäude zu erhalten und gleichzeitig eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung zu ermöglichen. Der Erwerb und die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien bieten die Chance, ein Stück Kulturerbe zu bewahren und Zugang zu vielfältigen Förderungen zu erhalten.
Eigentümer und Investoren stehen jedoch vor besonderen Herausforderungen, da die Sanierung oder Modernisierung fachgerecht erfolgen muss, historische Merkmale erhalten bleiben sollen und moderne Wohnansprüche erfüllt werden müssen. Das führt zu Mehrkosten bei der Sanierung. Um diese finanziellen Hürden zu bewältigen, gibt es staatliche Unterstützung.

Was Sie in diesem Beitrag erwartet
Gerade vor dem Hintergrund steigender Baukosten und wachsender Anforderungen an Energieeffizienz und Substanzerhalt wird die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien zur Herausforderung – und genau hier setzt die staatliche Unterstützung an.
Ob für Eigennutzer oder Kapitalanleger: Wer in die Sanierung eines Denkmals investiert, profitiert von attraktiven Förderprogrammen, die den finanziellen Aufwand spürbar reduzieren können.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die relevanten Förderinstrumente der Denkmalsanierung, erklärt die Voraussetzungen und zeigt, wie Eigentümer und Investoren die Denkmalsanierung strategisch angehen können.
Warum werden Denkmalimmobilien gefördert?
Der Staat hat ein Interesse daran, historische Bauten zu erhalten, da sie ein Teil unseres kulturellen Erbes sind.
Sanierte Denkmäler werten das Stadtbild auf und wirken sich positiv auf das soziale und wirtschaftliche Klima in der Umgebung aus. Eine hochwertige Sanierung zeigt: „Hier wird investiert.“ Eine denkmalgerechte Sanierung bringt spezialisierte Fachkräfte ins Spiel und stärkt lokale Betriebe – vom Stuckateur bis zum Restaurator. Da der Staat nicht alle Denkmäler selbst erhalten kann, sollen Förderungen private Investoren anregen, sich an dieser Aufgabe zu beteiligen. Der Deal ist klar:
„Du sanierst mit Sorgfalt und im Sinne des Denkmalschutzes – wir helfen dir dabei finanziell.“
Ohne staatliche Unterstützung wären die hohen Sanierungskosten für viele Eigentümer und Investoren nicht tragbar, da die Sanierung oder Revitalisierung denkmalgerecht erfolgen muss und technisch aufwendig sowie teuer ist. Hinzu kommen die Auflagen zur energetischen Sanierung von Denkmalimmobilien durch den Gesetzgeber. Um Investitionen attraktiv zu machen, bietet der Staat Anreize wie die Denkmal-AfA, Förderprogramme, Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen.
Die Förderung schafft einen Ausgleich zwischen Erhalt und Wirtschaftlichkeit, schafft Wohnraum und ermöglicht Investitionen in Substanz.
Mit Experten mehr rausholen
Auch die KfW und BAFA bieten attraktive Förderungen an, wenn die Maßnahmen mit den Auflagen des Denkmalschutzes vereinbar sind.
Ein erfahrener Projektentwickler kennt die komplexen Anforderungen der Behörden, kümmert sich um Genehmigungen und sorgt dafür, dass Fördermittel optimal ausgeschöpft werden – ohne dass Sie sich durch den Bürokratiedschungel kämpfen müssen.
Denkmalgerecht zu sanieren wird dadurch möglich und langfristig lohnenswert!
Warum Sie die Sanierung einer Denkmalimmobilie mit einem spezialisierten Projektentwickler wie uns angehen sollten, um ausschließlich von den Vorteilen zu profitieren, erfahren Sie in diesem Beitrag:
Gibt es Voraussetzungen für die Förderung von Denkmalimmobilien?
Die Anforderungen für Denkmalschutz, Sanierung oder Förderung können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Zuständig sind die „unteren Denkmalschutzbehörden“, die in der Regel im Bauamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ansässig sind. Vor Beginn jeglicher Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen müssen alle geplanten Änderungen mit dieser Behörde abgestimmt werden. Ohne Genehmigung riskieren Eigentümer Bußgelder und Rückbauverfügungen. Die Genehmigung ist die Voraussetzung, um Fördermittel oder steuerliche Vorteile wie die Denkmal-AfA zu beantragen.
Fördervoraussetzungen für denkmalgeschützte Immobilien
Denkmaleigenschaft der Immobilie:
Die Immobilie muss offiziell als Denkmal anerkannt und in die Denkmalliste eingetragen sein. Dies können Einzeldenkmale, Ensembles oder Gebäude in Sanierungsgebieten sein.
Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde:
Alle Maßnahmen müssen vorab mit der Behörde abgestimmt und genehmigt werden. Nur genehmigte Maßnahmen sind förderfähig.
Erhalt bzw. Wiederherstellung des historischen Charakters:
Die Sanierung muss sich an den denkmalpflegerischen Anforderungen orientieren. Originalmaterialien, -strukturen und -techniken sollen erhalten oder restauriert werden. Eingriffe müssen substanzerhaltend sein.
Nutzung der Immobilie:
Für Eigennutzer gilt z. B. §10f EStG in Sachen Abschreibung. Für Kapitalanleger greifen §7h und §7i EStG (Abschreibungen bei Vermietung).
Nachweispflichten gegenüber dem Finanzamt:
Wer steuerliche Vorteile nutzen will, braucht eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde, die genau zeigt, welche Sanierungskosten gefördert werden. Für Zuschüsse oder Kredite müssen außerdem Kostenvoranschläge, Fotos und Rechnungen eingereicht werden, um die Arbeiten nachzuweisen.
Zeitliche Reihenfolge beachten:
Die Beantragung und die Abstimmung der Förderung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen. Wird die Sanierung vor der Genehmigung durch die Denkmalbehörde oder vor Bewilligung der Fördermittel begonnen, können diese Förderansprüche vollständig verfallen.
Wer fördert die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien?
Die finanziellen Vorteile durch Förderungen können die Mehrkosten einer denkmalgerechten Sanierung amortisieren und Investitionen wirtschaftlich attraktiver machen. Die Komplexität erfordert jedoch eine individuelle Beratung und Planung. Frühzeitiges Informieren und professionelle Unterstützung helfen, das Potenzial der Förderungen auszuschöpfen und einen Beitrag zum Erhalt des baukulturellen Erbes zu leisten.
Die wichtigsten Ansprechpartner bei der Förderung einer Denkmalimmobilie sind:
- Örtliche Denkmalschutz-Behörde
- Landesdenkmalämter
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Örtliche Denkmalschutzbehörden
Örtliche Denkmalschutzbehörden fördern Denkmalimmobilien indirekt und in begrenztem Umfang, indem sie Zuschüsse vermitteln und Genehmigungsverfahren begleiten. Die konkreten Möglichkeiten variieren jedoch je nach Bundesland und Kommune.
Denkmal HessenFörderung durch Landesdenkmalämter
Landesdenkmalämter fördern Denkmalimmobilien durch finanzielle Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Die Höhe variiert je nach Bundesland und hängt von der kulturhistorischen Bedeutung der Immobilie ab. In Hessen regelt das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) die Förderung. Eigentümer können Zuschüsse für Maßnahmen erhalten, die „im öffentlichen Interesse“ liegen. Zum Beispiel die Wiederherstellung historischer Dachstühle oder den Schutz vor Verfall.
Zum LfDHFörderung der Denkmalsanierung durch die KfW
Bei der energetischen Sanierung von Denkmalimmobilien unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW bietet zinsgünstige Kredite und hohe Tilgungszuschüsse für energetische Sanierungen an, die den besonderen Anforderungen historischer Bausubstanz Rechnung tragen. Wir von der JJ Projektentwicklung sanieren meist nach dem KfW70EE Standard. Hierfür vergibt die KfW einen Tilgungszuschuss von 15%. Zusätzlich ist ein weiterer Tilgungszuschuss von 10% möglich, wenn das Objekt als Worst- Performance-Building (WPB) eingestuft ist.
Zur KfWFörderung der Denkmalsanierung durch die BAFA
Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstützt Eigentümer von Denkmalimmobilien durch nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse für energetische Sanierungen. Dazu gehören zum Beispiel Energieeffizienzmaßnahmen, wie die Dämmung der Gebäudehülle oder der Austausch veralteter Fenster und Heizungssysteme. Anders als die KfW, die zinsgünstige Darlehen vergibt, bietet die BAFA direkte Zuschüsse ohne Rückzahlungsverpflichtung.
Zur BAFAAchtung! Ohne die Zustimmung der örtlichen Denkmalschutzbehörde sind keine Förderungen möglich. Die Behörde prüft, ob Sanierungen denkmalschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen – eine Grundvoraussetzung für Förderungen.
Denkmal-AfA bei der Denkmalsanierung
Ein weiterer Faktor der die Sanierung rentabel macht, ist die Denkmal-AfA, die „Abschreibung für Abnutzung“. Es handelt sich hierbei nicht um direkte Zuschüsse, sondern um steuerliche Vergünstigungen. Diese ermöglicht es Kapitalanlegern und Eigennutzern, die Sanierungskosten teils vollständig abzuschreiben. Die Sanierungskosten einer vermieteten Immobilie können sogar zu 100% über 12 Jahre abgeschrieben werden. (§7i EStG)
Hier finden Sie mehr Informationen zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen beim Erhalt oder der Nutzung von Baudenkmalen im Bundesland Hessen.
Mehr dazuFördermittel bei Denkmalimmobilien kombinieren
Oft ist es möglich, verschiedene Förderprogramme zu kombinieren. Allerdings sollten die Bedingungen und eventuelle Anrechnungen genau geprüft werden, um eine optimale Finanzierung zu gewährleisten. Die Denkmal-AfA kann parallel zu Förderprogrammen genutzt werden, solange die steuerlich absetzbaren Kosten nicht durch Zuschüsse doppelt finanziert werden.
Für den Erfolg bei der Beantragung ist die rechtzeitige Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden entscheidend. Die meisten Förderungen müssen vor Beginn der Maßnahmen beantragt und genehmigt werden. Eine fundierte Planung durch Fachleute sowie eine lückenlose Dokumentation sind unerlässlich. Lassen Sie sich von ihrem Finanzberater oder Projektentwickler hierzu vorab eingehend beraten.
Die Vorteile und Nachteile der Sanierung einer Denkmalimmobilie
ohne Bauträger im Überblick:
Vorteile:
- Steuerersparnis durch Sonderabschreibung
- Attraktive Förderungen durch den Staat
- Wertsteigerung der Immobilie
- Senkung der Heizkosten
- Schonung der Umwelt
Nachteile:
- Hohe Planungskosten
- Hoher bürokratischer Aufwand
- Unerwartetes Risiko bei unvorhersehbaren Hürden während des Bauverlaufs
- Investmentrisiko, da für Sie bei Kaufpreiszahlung noch keine Baugenehmigung vorliegt
- Hohes Lehrgeld, durch Unwissenheit und Behördenhürden
- Fachkenntnisse erforderlich
- Hoher Zeitaufwand

Nutzen Sie unsere Expertise als Projektentwickler und Bauträger für Denkmalimmobilien und profitieren Sie ausschließlich von den Vorteilen einer Denkmalimmobilie:
- Wir übernehmen für Sie die schlüsselfertige Abwicklung inklusive der Planungsleistung, sodass für Sie keine Planungskosten anfallen und kein bürokratischer Aufwand entsteht.
- Sie haben mit uns kein Baukostenrisiko aufgrund eines Festpreises. Das bedeutet, dass Sie vor unerwarteten Kostensteigerungen während des Bauverlaufs geschützt sind.
- Sie müssen den Kaufpreis erst bezahlen, wenn die Baugenehmigung vorliegt. Bei einem Kauf bei uns übernehmen wir also dieses Investmentrisiko für Sie.
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