BAFA-Förderung für Denkmalimmobilien: Alle Zuschüsse, steuerliche Vorteile und Fördermaßnahmen für
Eigentümer & Investoren

BAFA-Förderung für Denkmalimmobilien: Alle Zuschüsse, steuerliche Vorteile und Fördermaßnahmen für
Eigentümer & Investoren

BAFA-Förderung für Denkmalimmobilien

Die energetische Sanierung denkmalgeschützter Immobilien stellt Eigentümer vor besondere Herausforderungen – sei es aufgrund bauhistorischer Auflagen oder technischer Einschränkungen. Umso wertvoller ist es, wenn auf staatliche Förderprogramme zurückgegriffen werden kann. Eine besonders attraktive Möglichkeit bietet in diesem Zusammenhang die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

BAFA-Förderung für Denkmalimmobilien

Die energetische Sanierung denkmalgeschützter Immobilien stellt Eigentümer vor besondere Herausforderungen – sei es aufgrund bauhistorischer Auflagen oder technischer Einschränkungen. Umso wertvoller ist es, wenn auf staatliche Förderprogramme zurückgegriffen werden kann. Eine besonders attraktive Möglichkeit bietet in diesem Zusammenhang die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Was ist die BAFA-Förderung?
  • Welche Maßnahmen sind förderfähig?
  • Wie hoch sind die Zuschüsse?
  • Kombination mit der KFW-Förderung möglich?

Was ist die BAFA-Förderung für Denkmalimmobilien?

Die BAFA-Förderung ist ein staatliches Zuschussprogramm, das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet wird. Dieser nicht rückzuzahlende Zuschuss richtet sich vor allem an Eigentümer, die ihre Immobilien energetisch sanieren oder klimafreundliche Technologien einsetzen wollen. Dieses Programm ist auch für Denkmalimmobilien relevant, sofern die Maßnahmen mit dem Denkmalschutz vereinbar sind.

Was ist die BAFA-Förderung für Denkmalimmobilien?

Die BAFA-Förderung ist ein staatliches Zuschussprogramm, das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet wird. Dieser nicht rückzuzahlende Zuschuss richtet sich vor allem an Eigentümer, die ihre Immobilien energetisch sanieren oder klimafreundliche Technologien einsetzen wollen. Dieses Programm ist auch für Denkmalimmobilien relevant, sofern die Maßnahmen mit dem Denkmalschutz vereinbar sind.

Warum die BAFA-Förderung für Eigentümer und Investoren von Denkmalimmobilien wichtig ist.

Die BAFA-Förderung ist für Eigentümer und Investoren von Denkmalimmobilien besonders relevant, weil sie eine seltene Möglichkeit bietet, energetische Sanierungsmaßnahmen finanziell abzufedern – und das zusätzlich zu den ohnehin attraktiven steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten, die Denkmalobjekte mit sich bringen. Gerade bei historischen Gebäuden, deren Sanierung oft mit hohen Auflagen und Kosten verbunden ist, kann der Zuschuss des BAFA in Höhe von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten einen entscheidenden Unterschied machen.

Steuerliche und energetische Vorteile der BAFA-Förderung bei denkmalgeschützten Gebäuden.

Daraus ergibt sich ein strategischer Vorteil: Kapitalanleger und Eigentümer profitieren nicht nur von staatlichen Zuschüssen und Steuervergünstigungen, sondern positionieren ihr Investment gleichzeitig zukunftssicher und wertstabil. Wer die BAFA-Förderung klug nutzt, kombiniert Wirtschaftlichkeit mit Verantwortung – und schöpft das volle Potenzial einer Denkmalimmobilie aus.

Mehr zur Denkmalimmobilie

Was ist die BAFA?

Die BAFA ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – eine deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Der Sitz ist in Eschborn bei Frankfurt am Main und die BAFA übernimmt zentrale Aufgaben in der Wirtschaftsförderung, dem Außenwirtschaftsrecht und dem Klimaschutz. Die BAFA ist besonders bekannt durch das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“. Dabei unterstützt sie Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden, darunter auch an denkmalgeschützten Immobilien, mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Die BAFA im Überblick:

Kernaufgaben:
Außenwirtschaft & Exportkontrolle:
Genehmigung und Überwachung von Aus- und Einfuhren im Rahmen internationaler Vorgaben.
Wirtschaftsförderung:
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen durch Förderprogramme.
Energie:
Förderung von Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und Maßnahmen zur Energieeinsparung.
Wirtschaftsprüferaufsicht (APAS):
Aufsicht über Abschlussprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei Unternehmen von öffentlichem Interesse.

Was ist die BAFA?

Die BAFA ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – eine deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Der Sitz ist in Eschborn bei Frankfurt am Main und die BAFA übernimmt zentrale Aufgaben in der Wirtschaftsförderung, dem Außenwirtschaftsrecht und dem Klimaschutz. Die BAFA ist besonders bekannt durch das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“. Dabei unterstützt sie Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden, darunter auch an denkmalgeschützten Immobilien, mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Die BAFA im Überblick:

Kernaufgaben:
Außenwirtschaft & Exportkontrolle:
Genehmigung und Überwachung von Aus- und Einfuhren im Rahmen internationaler Vorgaben.
Wirtschaftsförderung:
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen durch Förderprogramme.
Energie:
Förderung von Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und Maßnahmen zur Energieeinsparung.
Wirtschaftsprüferaufsicht (APAS):
Aufsicht über Abschlussprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei Unternehmen von öffentlichem Interesse.

Wie fördert die BAFA?

Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert energetische Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand – auch bei denkmalgeschützten Immobilien – durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Diese Förderung erfolgt im Rahmen des Programms „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“.

Wen fördert die BAFA?

Die BAFA-Förderung richtet sich bei Denkmalimmobilien grundsätzlich an alle Personen oder Institutionen, die energetische Sanierungsmaßnahmen umsetzen möchten – sofern die Maßnahmen denkmalrechtlich zulässig sind.

Wer kann die BAFA-Förderung beantragen?

  • Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden (auch Denkmäler)
  • Kapitalanleger, die Denkmalobjekte zur Vermietung sanieren
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)
  • Vermietende und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Kommunen (in bestimmten Fällen)

Wie fördert die BAFA?

Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert energetische Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand – auch bei denkmalgeschützten Immobilien – durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Diese Förderung erfolgt im Rahmen des Programms „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“.

Wen fördert die BAFA?

Die BAFA-Förderung richtet sich bei Denkmalimmobilien grundsätzlich an alle Personen oder Institutionen, die energetische Sanierungsmaßnahmen umsetzen möchten – sofern die Maßnahmen denkmalrechtlich zulässig sind.

Wer kann die BAFA-Förderung beantragen?

  • Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden (auch Denkmäler)
  • Kapitalanleger, die Denkmalobjekte zur Vermietung sanieren
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)
  • Vermietende und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Kommunen (in bestimmten Fällen)

Förderfähige BAFA-Einzelmaßnahmen für Denkmalimmobilien (Sanierung von Wohngebäuden)

Über die BAFA-Förderung werden zahlreiche Einzelmaßnahmen unterstützt, die sowohl den Wert der Immobilie steigern als auch die Energiekosten senken. Die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Überblick:

Gefördert werden:

  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren

Gefördert werden:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes

Nicht gefördert werden:

  • Gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
  • Eigenbauanlagen (selbstgebaute Anlagen) oder Prototypen, also Anlagen, die weniger als viermal gebaut bzw. genutzt wurden.

Gefördert werden:

  • Gefördert werden Bau, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes, wenn nach Abschluss der Arbeiten mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme bereitgestellt wird.
  • Anschluss an ein Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

Nicht gefördert werden:

  • Eigenbauanlagen (selbstgebaute Anlagen) oder Prototypen, also Anlagen, die weniger als viermal gebaut bzw. genutzt wurden.
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen

Gefördert werden:

  • Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • Der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinie
  • Die Dämmung von Rohrleitungen
  • Der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • Die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen:

  • Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung
  • Katalytische Nachverbrennung
  • Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung
  • Im Zusammenhang damit auch förderfähig: Staubemissionsmessungen vor als auch nach der Umsetzung der Maßnahme

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:

  • Heizungsoptimierung
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) (nur bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes)

Förderfähige BAFA-Einzelmaßnahmen für Denkmalimmobilien (Sanierung von Wohngebäuden)

Über die BAFA-Förderung werden zahlreiche Einzelmaßnahmen unterstützt, die sowohl den Wert der Immobilie steigern als auch die Energiekosten senken. Die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Überblick:

Gefördert werden:

  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren

Gefördert werden:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes

Nicht gefördert werden:

  • Gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
  • Eigenbauanlagen (selbstgebaute Anlagen) oder Prototypen, also Anlagen, die weniger als viermal gebaut bzw. genutzt wurden.

Gefördert werden:

  • Gefördert werden Bau, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes, wenn nach Abschluss der Arbeiten mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme bereitgestellt wird.
  • Anschluss an ein Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

Nicht gefördert werden:

  • Eigenbauanlagen (selbstgebaute Anlagen) oder Prototypen, also Anlagen, die weniger als viermal gebaut bzw. genutzt wurden.
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen

Gefördert werden:

  • Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • Der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinie
  • Die Dämmung von Rohrleitungen
  • Der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • Die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen:

  • Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung
  • Katalytische Nachverbrennung
  • Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung
  • Im Zusammenhang damit auch förderfähig: Staubemissionsmessungen vor als auch nach der Umsetzung der Maßnahme

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:

  • Heizungsoptimierung
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) (nur bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes)

Besondere Anforderungen bei der Sanierung von Denkmalimmobilien

Bei unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden sowie Gebäuden mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz […], sind Einzelmaßnahmen auch förderfähig, wenn durch die Erweiterung, den Ausbau oder die Umwidmung vormals nicht beheizter Räume Wohneinheiten neu entstehen.

Die Förderung zwischen „denkmalgeschützten Gebäuden“ und „nicht denkmalschützten Gebäuden“ unterscheidet sich lediglich hinsichtlich der technischen Mindestanforderungen.
Diese können Sie aus der „Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ entnehmen.

PDF – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Abwägung zwischen Denkmalschutz und Energieeffizienz: So nutzen Sie die BAFA-Förderung optimal

Manche energetischen Maßnahmen sind denkmalrechtlich eingeschränkt oder sogar verboten, weil sie das historische Erscheinungsbild beeinträchtigen würden. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, den Energieverbrauch und die Betriebskosten zu senken – gerade im Zuge von BAFA-Förderungen, die solche Maßnahmen unterstützen. Es gilt also, maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die die Energieeffizienz erhöhen, ohne den Denkmalwert zu gefährden.

Bei Sanierungen an Denkmalimmobilien im Rahmen der BAFA-Förderung besteht zudem eine Genehmigungspflicht durch die zuständige Denkmalschutzbehörde, da alle geplanten Maßnahmen mit den denkmalschutzrechtlichen Vorgaben abgestimmt und vorab genehmigt werden müssen.

Notwendigkeit spezialisierter Fachplaner für Denkmalimmobilien

Für die Beantragung der BAFA-Förderung ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten erforderlich, der die Maßnahme fachlich plant, begleitet und die Fördervoraussetzungen bestätigt.

Bei Sanierungen von Baudenkmalen […] sind ausschließlich die in der Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de) geführten Sachverständigen der Kategorie „BEG – Wohngebäude Denkmal“ beziehungsweise „BEG – Nichtwohngebäude Denkmal“ zugelassen.

KFW-Förderung Denkmal

Notwendigkeit spezialisierter Fachplaner für Denkmalimmobilien

Für die Beantragung der BAFA-Förderung ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten erforderlich, der die Maßnahme fachlich plant, begleitet und die Fördervoraussetzungen bestätigt.

Bei Sanierungen von Baudenkmalen […] sind ausschließlich die in der Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de) geführten Sachverständigen der Kategorie „BEG – Wohngebäude Denkmal“ beziehungsweise „BEG – Nichtwohngebäude Denkmal“ zugelassen.

KFW-Förderung Denkmal

Höhe der BAFA-Förderung für Denkmalimmobilien: Zuschüsse, Fördergrenzen und iSFP-Bonus

Die BAFA gewährt für einzelne energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen einen Grundzuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Wird zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, erhöht sich der Zuschuss um 5 %, also auf bis zu 20 %.

Fördergrenzen:
Mindestens 300 € Investitionssumme
Maximal 30.000 € pro Wohneinheit
Mit iSFP-Bonus: bis zu 60.000 € pro Wohneinheit
Beispiel: Bei einer Innendämmung mit förderfähigen Kosten von 25.000 € brutto beträgt der BAFA-Zuschuss 3.750 € (15 %). Mit iSFP-Bonus steigt der Zuschuss auf 5.000 € (20 %).

Der iSFP-Bonus: Mehr Zuschuss bei energieeffizienter Sanierung

Der iSFP-Bonus ist ein zusätzlicher Zuschuss von 5 %, den die BAFA gewährt, wenn die geförderten Maßnahmen in einem zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplan enthalten sind. Der iSFP wird von einem Energieeffizienz-Experten erstellt und zeigt, wie das Gebäude Schritt für Schritt energieeffizient modernisiert werden kann. Durch den Bonus erhöht sich nicht nur der Prozentsatz der Förderung, sondern auch die maximal förderfähige Summe pro Wohneinheit.

Der Bonus gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik (ausgenommen Wärmeerzeuger, Heizungsoptimierungen sowie Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung). Die iSFP-Erstellung selbst wird ebenfalls mit bis zu 50 % der Kosten gefördert. Voraussetzung für den Bonus ist, dass die Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden und ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte eingebunden ist.

Höhe der BAFA-Förderung für Denkmalimmobilien: Zuschüsse, Fördergrenzen und iSFP-Bonus

Die BAFA gewährt für einzelne energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen einen Grundzuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Wird zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, erhöht sich der Zuschuss um 5 %, also auf bis zu 20 %.

Fördergrenzen:
Mindestens 300 € Investitionssumme
Maximal 30.000 € pro Wohneinheit
Mit iSFP-Bonus: bis zu
60.000 € pro Wohneinheit
Beispiel: Bei einer Innendämmung mit förderfähigen Kosten von 25.000 € brutto beträgt der BAFA-Zuschuss 3.750 € (15 %). Mit iSFP-Bonus steigt der Zuschuss auf 5.000 € (20 %).

Der iSFP-Bonus: Mehr Zuschuss bei energieeffizienter Sanierung

Der iSFP-Bonus ist ein zusätzlicher Zuschuss von 5 %, den die BAFA gewährt, wenn die geförderten Maßnahmen in einem zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplan enthalten sind. Der iSFP wird von einem Energieeffizienz-Experten erstellt und zeigt, wie das Gebäude Schritt für Schritt energieeffizient modernisiert werden kann. Durch den Bonus erhöht sich nicht nur der Prozentsatz der Förderung, sondern auch die maximal förderfähige Summe pro Wohneinheit.

Der Bonus gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik (ausgenommen Wärmeerzeuger, Heizungsoptimierungen sowie Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung). Die iSFP-Erstellung selbst wird ebenfalls mit bis zu 50 % der Kosten gefördert. Voraussetzung für den Bonus ist, dass die Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden und ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte eingebunden ist.

BAFA-Förderung und KfW-Förderung kombinieren – geht das bei Denkmalimmobilien?

Eine parallele Beantragung einer Förderung nach BEG EM* und BEG WG/BEG NWG* ist möglich. Das gilt auch für aufeinanderfolgende Vorhaben, für welche ein Antrag bereits in 2023 gestellt wurde.

Wichtig ist, dass die Kosten einer über die BEG EM geförderten Maßnahme (z. B. Heizungsaustausch) nicht erneut im Rahmen der BEG WG/BEG NWG als förderfähige Kosten geltend gemacht werden. Zudem können die Vorteile für eine Effizienzhaus EE-Klasse in der BEG WG oder BEG NWG (Erhöhung der förderfähigen Kosten und der Förderquote) nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Einbau einer EE-Heizung bereits über die BEG EM gefördert wird / gefördert wurde.

Kurz gesagt: Sie können mehrere Förderungen gleichzeitig oder aufeinanderfolgend beantragen, müssen jedoch darauf achten, dass dieselben Maßnahmen nur einmalig gefördert werden und alle Programme korrekt dokumentiert sowie vor Beginn der Arbeiten beantragt werden.

PDF – Förderfähige Kosten

* BEG WG – Wohngebäude | Neubau & Sanierung (KfW)
   BEG NWG – Nichtwohngebäude | Neubau & Sanierung (KfW)
   BEG EM – Alle Gebäudetypen | Einzelmaßnahmen (BAFA)

BAFA-Förderung und KfW-Förderung kombinieren – geht das bei Denkmalimmobilien?

Eine parallele Beantragung einer Förderung nach BEG EM* und BEG WG/BEG NWG* ist möglich. Das gilt auch für aufeinanderfolgende Vorhaben, für welche ein Antrag bereits in 2023 gestellt wurde.

Wichtig ist, dass die Kosten einer über die BEG EM geförderten Maßnahme (z. B. Heizungsaustausch) nicht erneut im Rahmen der BEG WG/BEG NWG als förderfähige Kosten geltend gemacht werden. Zudem können die Vorteile für eine Effizienzhaus EE-Klasse in der BEG WG oder BEG NWG (Erhöhung der förderfähigen Kosten und der Förderquote) nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Einbau einer EE-Heizung bereits über die BEG EM gefördert wird / gefördert wurde.

Kurz gesagt: Sie können mehrere Förderungen gleichzeitig oder aufeinanderfolgend beantragen, müssen jedoch darauf achten, dass dieselben Maßnahmen nur einmalig gefördert werden und alle Programme korrekt dokumentiert sowie vor Beginn der Arbeiten beantragt werden.

PDF – Förderfähige Kosten

* BEG WG – Wohngebäude | Neubau & Sanierung (KfW)
   BEG NWG – Nichtwohngebäude | Neubau & Sanierung (KfW)
   BEG EM – Alle Gebäudetypen | Einzelmaßnahmen (BAFA)

Denkmalimmobilie schlüsselfertig erwerben, statt selbst zu sanieren.

Denkmalimmobilien müssen Sie nicht selbst sanieren – Sie können diese auch schlüsselfertig vom Projektentwickler erwerben. Der Kauf einer Denkmalimmobilie erfolgt bereits vor Beginn der Sanierung. Der Käufer sieht somit den ursprünglichen Zustand der Immobilie unmittelbar vor der Sanierung. Die Sanierung übernimmt der Projektentwickler vollständig – fachgerecht, förderfähig und abgestimmt mit der Denkmalbehörde.

Der Vorteil: Auch wenn Sie selbst keine Bauleistungen durchführen, profitieren Sie dennoch voll von den steuerlichen Vorteilen der Denkmal-AfA sowie von der KfW-Förderung – einschließlich Tilgungszuschüssen und günstiger Finanzierung.

Bei unseren Projekten in Wiesbaden und dem Rheingau erwerben Sie Ihre Denkmalimmobilie vor Sanierungsbeginn – wir kümmern uns um alles, bis zur schlüsselfertigen Übergabe. Sie genießen die Vorteile, ohne sich mit Behörden, Handwerkern oder Förderanträgen auseinandersetzen zu müssen.

Mehr Informationen finden Sie hier:

Denkmalimmobilien vom Projektentwickler und Bauträger

Haben Sie Fragen?

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die BAFA-Förderung bei der Sanierung von Denkmalimmobilien.

Eine Einzelmaßnahme ist eine einzelne energetische Verbesserung an einem bestehenden Gebäude, ohne dass das ganze Gebäude einen Effizienzhaus-Standard erreichen muss. Es geht also nicht um eine Komplettsanierung, sondern um gezielte Modernisierungen, die die Energieeffizienz erhöhen.

Ja – ein einziger EEE genügt, wenn er für beide Programme zugelassen ist. Wichtig ist, dass Sie einen Experten aus der „Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ wählen:  https://www.energie-effizienz-experten.de

Der iSFP-Bonus belohnt die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans durch einen zertifizierten Energieberater. Er zeigt, wie das Gebäude Schritt für Schritt energetisch verbessert werden kann. Zusätzlich zum Bonus wird die iSFP-Erstellung selbst mit bis zu 50 % der Kosten gefördert.

Die BAFA zahlt erst nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen. Voraussetzung ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahmen gestellt und genehmigt wurde und alle Nachweise (Rechnungen, Zahlungsbelege, ggf. Bestätigung des Energieberaters) vorliegen.

Alle Maßnahmen müssen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden
Manche energetische Maßnahmen (bspw. die Dämmung der Gebäudehülle) sind denkmalrechtlich eingeschränkt; das Sanierungskonzept muss daher maßgeschneidert sein

  • Finanzielle Entlastung: Zuschüsse reduzieren die Investitionskosten
  • Wertsteigerung: Energetische Modernisierung schützt den Immobilienwert
  • Risikominimierung: Professionelle Planung durch Energieberater oder Bauträger

Sie sind auf der Suche nach einer Denkmalimmobilie als Kapitalanlage?

Wir sanieren Denkmalimmobilien in Wiesbaden und dem Rheingau.
Schauen Sie sich auf unserer Webseite unsere Projekte an, oder fordern Sie über das Kontaktformular das kostenlose Exposé inklusive gratis Musterberechnung zur Steuerersparnis an.

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Haben Sie Fragen?

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die BAFA-Förderung bei der Sanierung von Denkmalimmobilien.

Eine Einzelmaßnahme ist eine einzelne energetische Verbesserung an einem bestehenden Gebäude, ohne dass das ganze Gebäude einen Effizienzhaus-Standard erreichen muss. Es geht also nicht um eine Komplettsanierung, sondern um gezielte Modernisierungen, die die Energieeffizienz erhöhen.

Ja – ein einziger EEE genügt, wenn er für beide Programme zugelassen ist. Wichtig ist, dass Sie einen Experten aus der „Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ wählen:  https://www.energie-effizienz-experten.de

Der iSFP-Bonus belohnt die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans durch einen zertifizierten Energieberater. Er zeigt, wie das Gebäude Schritt für Schritt energetisch verbessert werden kann. Zusätzlich zum Bonus wird die iSFP-Erstellung selbst mit bis zu 50 % der Kosten gefördert.

Die BAFA zahlt erst nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen. Voraussetzung ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahmen gestellt und genehmigt wurde und alle Nachweise (Rechnungen, Zahlungsbelege, ggf. Bestätigung des Energieberaters) vorliegen.

Alle Maßnahmen müssen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden
Manche energetische Maßnahmen (bspw. die Dämmung der Gebäudehülle) sind denkmalrechtlich eingeschränkt; das Sanierungskonzept muss daher maßgeschneidert sein

  • Finanzielle Entlastung: Zuschüsse reduzieren die Investitionskosten
  • Wertsteigerung: Energetische Modernisierung schützt den Immobilienwert
  • Risikominimierung: Professionelle Planung durch Energieberater oder Bauträger

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